Unfallbehandlung (BG)
Als H-Arzt bin ich für die Duchführung der Berufgenossenschaftlichen Behandlung zugelassen. H-Ärzte sind Ärzte, die auf besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallchirurgie und Unfallversorgung verfügen.
Unter die berufgenossenschaftliche Heilbehandlungen fallen alle Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Wege von oder zu der Arbeit, sowie sämtliche Unfälle in der Universität, der Schule und dem Kindergarten. Die Behandlungskosten werden von der Berufsgenossenschaft (und nicht von der Krankenkasse) übernommen.